Die Koffer sind gepackt, die Vorfreude auf das Wellnesshotel oder das ferne Reiseziel ist riesig — und dann beginnt die langersehnte Reise am Flughafen mit stundenlangem Warten. Eine Flugverspätung ist ärgerlich. Vielen Passagieren steht nach der EU-Fluggastrechteverordnung ab drei Stunden aber eine Entschädigung zu. Wer Anspruch hat und wie Sie sich am besten verhalten, lesen Sie hier.
Vorab in eigener Sache: Wir sind ein Wellness-Portal, keine Anwaltskanzlei — dieser Beitrag ist ein sorgfältig recherchierter Überblick, aber keine Rechtsberatung (falls das jemand überlesen haben oder uns gar verklagen wollte). Verlassen Sie sich im Ernstfall auf die offiziellen, seriösen Stellen, die wir am Ende des Artikels verlinken — nicht auf Anbieter, die Ihnen die Forderung gegen Provision abkaufen wollen.

Flugverspätung – wann besteht welcher Anspruch?
Als Fluggast in der EU sind Ihre Rechte genau geregelt. Ab zwei Stunden Verspätung muss die Airline Sie mit Speisen und Getränken versorgen und Ihnen die Kontaktaufnahme mit Familie oder Freunden ermöglichen. Ab einer Verspätung von mehr als drei Stunden steht vielen Passagieren — unabhängig vom Ticketpreis — eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro zu. Maßgeblich ist dabei die Ankunft am Ziel, nicht der Abflug. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke:
- Kurzstrecke bis 1.500 km: 250 Euro
- Mittelstrecke bis 3.500 km: 400 Euro
- Langstrecke über 3.500 km: 600 Euro
Ihre Ansprüche können Sie in Deutschland bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Airline die Verspätung selbst zu verantworten hat — etwa wegen eines technischen Defekts. Bei „außergewöhnlichen Umständen" entfällt der Anspruch dagegen. Dazu zählen unter anderem:
- Streik
- extreme Witterung wie Sturm
- Terrorwarnung
- politische Instabilität
Die Verordnung gilt für alle Flüge, die in der EU starten (unabhängig von der Airline), sowie für Flüge in die EU, die von einer EU-Airline durchgeführt werden. Auch die Schweiz wendet die Regeln über ein bilaterales Abkommen an. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, muss die Airline eine Übernachtung samt Transfer stellen. Ab fünf Stunden Verspätung haben Sie zusätzlich Anspruch auf Erstattung des Flugpreises beziehungsweise Stornierung.
Richtiges Verhalten bei einer Flugverspätung
Lassen Sie sich den Grund für die Verspätung vom Bodenpersonal schriftlich bestätigen, protokollieren Sie die Ankunftszeit am Ziel und fotografieren Sie die Anzeigetafel mit der genauen Verspätung. Heben Sie alle Unterlagen auf — Bordkarte oder E-Ticket und Buchungsbestätigung —, und notieren Sie die Kontaktdaten von Zeug:innen. Um den Anspruch geltend zu machen, wenden Sie sich schriftlich an die Airline.
Viele Fluggesellschaften zahlen zunächst nicht, selbst wenn Sie im Recht sind. Dann helfen die zuständigen staatlichen Stellen kostenlos weiter: in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt, in Österreich die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf), in der Schweiz das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) — alle drei prüfen Beschwerden, wenn die Airline eine berechtigte Forderung abweist.
