8. Januar 2021

Das sind Ihre Rechte bei einer Flugverspätung

Die Koffer sind gepackt, die Vorfreude auf das Wellnesshotel oder das ferne Reiseziel ist riesig — und dann beginnt die langersehnte Reise am Flughafen mit stundenlangem Warten. Eine Flugverspätung ist ärgerlich. Vielen Passagieren steht nach der EU-Fluggastrechteverordnung ab drei Stunden aber eine Entschädigung zu. Wer Anspruch hat und wie Sie sich am besten verhalten, lesen Sie hier.

Vorab in eigener Sache: Wir sind ein Wellness-Portal, keine Anwaltskanzlei — dieser Beitrag ist ein sorgfältig recherchierter Überblick, aber keine Rechtsberatung (falls das jemand überlesen haben oder uns gar verklagen wollte). Verlassen Sie sich im Ernstfall auf die offiziellen, seriösen Stellen, die wir am Ende des Artikels verlinken — nicht auf Anbieter, die Ihnen die Forderung gegen Provision abkaufen wollen.

Flugverspätung Entschädigung & Rechte
Ihr Flug hat Verspätung oder ist gar nicht gestartet? Die Reise gleich abzuhaken, wäre verfrüht — dank der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie Möglichkeiten, Ihr Geld zurückzubekommen.

Flugverspätung – wann besteht welcher Anspruch?

Als Fluggast in der EU sind Ihre Rechte genau geregelt. Ab zwei Stunden Verspätung muss die Airline Sie mit Speisen und Getränken versorgen und Ihnen die Kontaktaufnahme mit Familie oder Freunden ermöglichen. Ab einer Verspätung von mehr als drei Stunden steht vielen Passagieren — unabhängig vom Ticketpreis — eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro zu. Maßgeblich ist dabei die Ankunft am Ziel, nicht der Abflug. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke:

  • Kurzstrecke bis 1.500 km: 250 Euro
  • Mittelstrecke bis 3.500 km: 400 Euro
  • Langstrecke über 3.500 km: 600 Euro

Ihre Ansprüche können Sie in Deutschland bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Airline die Verspätung selbst zu verantworten hat — etwa wegen eines technischen Defekts. Bei „außergewöhnlichen Umständen" entfällt der Anspruch dagegen. Dazu zählen unter anderem:

  • Streik
  • extreme Witterung wie Sturm
  • Terrorwarnung
  • politische Instabilität

Die Verordnung gilt für alle Flüge, die in der EU starten (unabhängig von der Airline), sowie für Flüge in die EU, die von einer EU-Airline durchgeführt werden. Auch die Schweiz wendet die Regeln über ein bilaterales Abkommen an. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, muss die Airline eine Übernachtung samt Transfer stellen. Ab fünf Stunden Verspätung haben Sie zusätzlich Anspruch auf Erstattung des Flugpreises beziehungsweise Stornierung.

Richtiges Verhalten bei einer Flugverspätung

Lassen Sie sich den Grund für die Verspätung vom Bodenpersonal schriftlich bestätigen, protokollieren Sie die Ankunftszeit am Ziel und fotografieren Sie die Anzeigetafel mit der genauen Verspätung. Heben Sie alle Unterlagen auf — Bordkarte oder E-Ticket und Buchungsbestätigung —, und notieren Sie die Kontaktdaten von Zeug:innen. Um den Anspruch geltend zu machen, wenden Sie sich schriftlich an die Airline.

Viele Fluggesellschaften zahlen zunächst nicht, selbst wenn Sie im Recht sind. Dann helfen die zuständigen staatlichen Stellen kostenlos weiter: in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt, in Österreich die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf), in der Schweiz das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) — alle drei prüfen Beschwerden, wenn die Airline eine berechtigte Forderung abweist.

Quellen & zum Weiterlesen

Häufige Fragen

Ab wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Ab einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden am Endziel — unabhängig vom Ticketpreis. Die Höhe richtet sich nach der Distanz: 250 Euro (bis 1.500 km), 400 Euro (bis 3.500 km) oder 600 Euro (über 3.500 km). Kein Anspruch besteht, wenn „außergewöhnliche Umstände" die Verspätung verursacht haben.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Airline — etwa Streik, extreme Witterung, Terrorwarnungen oder politische Instabilität. In diesen Fällen entfällt die Ausgleichszahlung. Ein gewöhnlicher technischer Defekt zählt nach der Rechtsprechung in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand.

Gilt das auch für Flüge ab Österreich oder der Schweiz?

In Österreich gilt die EU-Fluggastrechteverordnung wie in der gesamten EU. Die Schweiz wendet die Regeln über ein bilaterales Abkommen an. Zuständige Stellen sind das Luftfahrt-Bundesamt (DE), die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte – apf (AT) und das Bundesamt für Zivilluftfahrt – BAZL (CH).

Wie setze ich meinen Anspruch durch?

Sammeln Sie Belege (bestätigter Verspätungsgrund, Ankunftszeit, Foto der Anzeigetafel, Bordkarte, Buchung) und fordern Sie die Entschädigung schriftlich von der Airline. Zahlt diese nicht, wenden Sie sich an die kostenlose staatliche Stelle Ihres Landes (LBA, apf oder BAZL), die Ihre Beschwerde prüft.